Hand mit einem Stift auf Blatt Papier und füllt eine Checkliste aus

Checkliste: Betriebskosten für Hausbesitzer

Wer eine Immobilie besitzt, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten – insbesondere die regelmäßige Begleichung der Betriebskosten. Diese Kosten fallen in unterschiedlichen Intervallen an, oft vierteljährlich oder monatlich. Damit Sie einen klaren Überblick haben und Ihre monatlichen Ausgaben besser planen können, haben wir die wichtigsten Posten für Sie zusammengestellt.

Die Entscheidung: Selbst nutzen oder vermieten?

Je nachdem, ob Sie Ihr Haus selbst nutzen oder vermieten möchten, tragen Sie als Eigentümer entweder die Betriebskosten selbst oder können einen Teil dieser Kosten auf die Mieter umlegen. Die Betriebskostenabrechnung erfolgt in der Regel jährlich, wobei die monatlich gezahlten Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Verbrauchskosten abgeglichen werden. Beachten Sie jedoch: Einige Kostenarten dürfen laut Gesetz nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Umlagefähige Kosten – Betriebskosten, die Sie an Mieter weitergeben können:

Nachfolgend finden Sie die Positionen, die in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden dürfen:

  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Heizung und Warmwasser (verbrauchsabhängig)
  • Wartung der Heizungsanlage (meist jährlich)
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Treppenhausreinigung
  • Gartenpflege
  • Hausmeisterdienste
  • Gemeinschaftsstrom (z.B. für Hauszugänge, Treppenhäuser, Betrieb der Heizung)
  • Versicherungen (Gebäudeversicherung und Haftpflicht für Immobilienbesitzer)
  • Grundsteuer
  • Kabelanschluss oder SAT-Anlage
  • Gemeinschaftsräume (z.B. Waschküchen oder Abstellräume)
  • Wartung von Feuermeldern und Blitzableitern
  • Dachrinnenreinigung
  • Aufzugskosten (Wartung, Betrieb)
  • Sonstige Betriebskosten (beispielsweise Wartung von Außenanlagen)

Nicht umlagefähige Kosten – Betriebskosten, die Sie als Eigentümer tragen müssen:

Einige Betriebskosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden und bleiben in Ihrer Verantwortung:

  • Verwaltungskosten
  • Reparatur- und Instandsetzungskosten
  • Instandhaltungskosten
  • Kosten bei Leerstand
  • Steuern (außer der Grundsteuer, die umgelegt werden darf)

Fragen zu Betriebskosten? Wir beraten Sie gerne.

Wenn Sie Fragen zu Betriebskosten haben oder den Verkauf Ihrer Immobilie in Erwägung ziehen, stehen wir Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite.


Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Weibliche und andere Geschlechteridentitäten sind selbstverständlich mitgemeint. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Anliegen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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