Schachbrett mit weißen und schwarzen Figuren. Die Könige stehen sich gegenüber

Vorkaufsrecht Grundstück – Alles, was Sie wissen müssen

Definition: Was ist ein Vorkaufsrecht?

Ein Vorkaufsrecht ist das Recht, beim Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks bevorzugt als Käufer eintreten zu dürfen. Der Vorkaufsberechtigte hat das Recht, den Kaufvertrag zum gleichen Preis und unter denselben Bedingungen wie der ursprüngliche Käufer zu übernehmen. Es gibt schuldrechtliche Vorkaufsrechte, die vertraglich geregelt werden, und dingliche Vorkaufsrechte, die im Grundbuch eingetragen sind.

Ein Vorkaufsrecht ermöglicht es einer bestimmten Person oder Gruppe, vor anderen potenziellen Käufern eine Immobilie oder ein Grundstück zu erwerben. Es ist eine Art Vorrecht, das dem Vorkaufsberechtigten den bevorzugten Zugriff auf das Objekt gewährt. Das Vorkaufsrecht kann entweder schuldrechtlich vereinbart oder dinglich im Grundbuch eingetragen werden.

Schuldrechtliches Vorkaufsrecht

Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht wird durch einen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Vorkaufsberechtigten festgelegt. In diesem Vertrag wird das Recht des Vorkaufsberechtigten auf den Kauf der Immobilie oder des Grundstücks zu bestimmten Bedingungen und zum gleichen Preis wie der ursprüngliche Käufer festgehalten. Diese Art des Vorkaufsrechts ist vor allem bei privat geschlossenen Kaufverträgen üblich.

Dingliches Vorkaufsrecht

Ein dingliches Vorkaufsrecht wird im Grundbuch eingetragen und hat somit eine rechtliche Wirkung gegenüber Dritten. Damit wird das Vorkaufsrecht öffentlich dokumentiert und bietet dem Vorkaufsberechtigten einen besonderen Schutz. Sollte der Verkäufer das Objekt verkaufen wollen, muss er den Vorkaufsberechtigten darüber informieren und diesem die Möglichkeit geben, sein Vorkaufsrecht

Vor- und Nachteile des Vorkaufsrechts
VorteileNachteile
Sicherung des bevorzugten Zugriffs auf die Immobilie oder das GrundstückGleichbehandlung mit dem ursprünglichen KäuferVermeidung von Konkurrenz durch andere potenzielle KäuferPflicht zur Ausübung innerhalb der festgelegten FristEventuelle Verpflichtung zur Zahlung einer VorkaufspreiserhöhungKeine Garantie auf erfolgreiche Ausübung des Vorkaufsrechts

Voraussetzungen für ein Vorkaufsrecht

Damit ein Vorkaufsrecht entstehen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks und dem Vorkaufsberechtigten ist erforderlich. Diese Vereinbarung kann beispielsweise in einem Mietvertrag oder einem separaten Vertrag festgehalten werden.

Das Vorkaufsrecht kann für verschiedene Personen und Organisationen eingeräumt werden, darunter Mieter, Kommunen oder andere berechtigte Parteien. Die genauen Konditionen und Bedingungen für das Vorkaufsrecht können individuell vereinbart werden.

Im Falle eines Verkaufs muss der Vorkaufsberechtigte innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden, ob er von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte oder nicht. Diese Frist ist vertraglich festgelegt oder gesetzlich vorgegeben und sollte sorgfältig beachtet werden, um das Vorkaufsrecht nicht zu verlieren.

Die Voraussetzungen für ein Vorkaufsrecht im Überblick:

  • Vereinbarung zwischen Eigentümer und Vorkaufsberechtigtem
  • Vereinbarung kann in Mietvertrag oder separatem Vertrag festgehalten werden
  • Vorkaufsrecht kann für verschiedene Personengruppen eingeräumt werden
  • Entscheidung über Ausübung des Vorkaufsrechts innerhalb einer festgelegten Frist

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist entscheidend, um ein Vorkaufsrecht rechtskräftig geltend machen zu können.

Ausübung des Vorkaufsrechts

Um das Vorkaufsrecht ausüben zu können, muss der Vorkaufsberechtigte dem Verkäufer schriftlich mitteilen, dass er sein Vorkaufsrecht nutzen möchte. Dies muss innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen, die entweder im Vertrag festgelegt oder gesetzlich vorgegeben ist.

Besonders wichtig ist die fristgerechte Abgabe des Schreibens, da andernfalls das Vorkaufsrecht erlischt. Der Vorkaufsberechtigte sollte daher sicherstellen, dass seine schriftliche Mitteilung rechtzeitig beim Verkäufer eingeht.

Nachdem der Vorkaufsberechtigte sein Interesse an der Ausübung des Vorkaufsrechts bekundet hat, wird in der Regel ein neuer Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Vorkäufer aufgesetzt. In diesem Kaufvertrag werden alle Details des Verkaufs einschließlich des Kaufpreises und der Vertragsbedingungen festgelegt.

Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und der Kaufvertrag den eigenen Interessen entspricht. Ein Rechtsanwalt oder Immobilienexperte kann bei der Überprüfung des Vertrags behilflich sein und eventuelle Risiken oder Unklarheiten identifizieren.

Vorteile der Ausübung des VorkaufsrechtsNachteile der Ausübung des Vorkaufsrechts
– Sicherung des Kaufs
– Bevorzugte Position gegenüber anderen potenziellen Käufern
– Möglichkeit, den Kaufpreis zu übernehmen
– Kontrolle über den Abschluss des Kaufvertrags
– Hohe Verantwortung und Verpflichtung zum Kauf
– Finanzielle Belastung
– Potenzieller Verlust des Vorkaufsrechts bei Nichtausübung

Vorkaufsrecht im Grundbuch

Ein dingliches Vorkaufsrecht wird im Grundbuch eingetragen und hat somit eine rechtliche Wirkung gegenüber Dritten. Es entsteht eine Vormerkung auf das Grundstück oder die Immobilie, die den Vorkaufsberechtigten schützt und den Erstkäufer daran hindert, als Eigentümer eingetragen zu werden, solange das Vorkaufsrecht besteht. Im Falle eines erfolgreichen Vorkaufsrechts wird der Vorkäufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Vorteile des Vorkaufsrechts im GrundbuchNachteile des Vorkaufsrechts im Grundbuch
1. Rechtliche Sicherheit für den Vorkaufsberechtigten1. Einschränkung der Verkaufsfreiheit des Eigentümers
2. Schutz vor unberechtigtem Verkauf an Dritte2. Verzögerung des Verkaufsprozesses
3. Möglichkeit, das Objekt zu einem fairen Preis zu erwerben3. Potenzielle Konflikte zwischen Vorkaufsberechtigtem und Eigentümer

Mit der Eintragung des dinglichen Vorkaufsrechts im Grundbuch wird der Vorkaufsberechtigte rechtlich abgesichert und kann sein Recht gegenüber Dritten, wie zum Beispiel potenziellen Käufern, geltend machen. Die Vormerkung stellt sicher, dass der Vorkäufer im Falle eines Verkaufs bevorzugt als Eigentümer eingetragen wird.

Fristen und Bedingungen für das Vorkaufsrecht

Bei einem Vorkaufsrecht gelten bestimmte Fristen und Bedingungen, die entweder vertraglich festgelegt oder gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Vorkaufsberechtigte hat eine bestimmte Zeitspanne, um sein Vorkaufsrecht auszuüben und eine schriftliche Erklärung abzugeben. Diese Frist wird entweder im Vertrag oder durch das Gesetz bestimmt.

Um von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, muss der Vorkaufsberechtigte dem Verkäufer innerhalb dieser Frist schriftlich mitteilen, dass er das Vorkaufsrecht nutzen möchte. Es ist wichtig, dass die schriftliche Erklärung innerhalb der vorgegebenen Frist erfolgt, da andernfalls das Vorkaufsrecht erlischt.

Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts gelten die gleichen Bedingungen für den Kaufvertrag wie beim Erstkäufer. Das bedeutet, dass der Kaufpreis und andere Vertragsbedingungen für den Vorkäufer dieselben sein müssen wie für den ursprünglichen Käufer. Dies stellt sicher, dass der Vorkäufer die Immobilie unter gleichen Voraussetzungen erwerben kann.

Vorkaufsrecht bei Erbe und Schenkung

Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung gilt das Vorkaufsrecht weiterhin für den Vorkaufsberechtigten. Dieses Recht ist jedoch persönlich und kann nicht vererbt werden. Der Vorkaufsberechtigte hat das Recht, das Grundstück oder die Immobilie zu den gleichen Bedingungen wie ein potenzieller Käufer zu erwerben, sollte der Verkäufer das Objekt verkaufen wollen.

Bei einer Erbschaft oder Schenkung kann das Vorkaufsrecht eine wichtige Rolle spielen. Es ermöglicht dem Vorkaufsberechtigten, das Eigentum an einem Grundstück oder einer Immobilie zu erwerben, wenn der Verkäufer sich dazu entscheidet, das Objekt zu verkaufen. Das Vorkaufsrecht bietet dem Berechtigten die Möglichkeit, das Objekt zu den gleichen Bedingungen wie potenzielle andere Käufer zu erwerben.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Vorkaufsrecht persönlich ist und nicht vererbt werden kann. Das bedeutet, dass das Recht, das Grundstück oder die Immobilie zu erwerben, nur dem ursprünglichen Vorkaufsberechtigten zusteht und nicht automatisch auf seine Erben übergeht. Es ist daher ratsam, dass der Vorkaufsberechtigte sein Recht innerhalb der vorgegebenen Frist ausübt, um sicherzustellen, dass er das Objekt erwerben kann.

Der Vorkaufsberechtigte sollte auch darauf vorbereitet sein, die finanziellen Mittel für den Erwerb des Grundstücks oder der Immobilie aufzubringen. Da das Vorkaufsrecht den Kaufpreis und die Bedingungen des ursprünglichen potenziellen Käufers dem Vorkaufsberechtigten auferlegt, ist es wichtig sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel verfügbar sind, um den Kauf abzuschließen.

Im Falle einer Erbschaft kann das Vorkaufsrecht in der Regel während des Abwicklungsprozesses des Nachlasses ausgeübt werden. Bei einer Schenkung muss der Vorkaufsberechtigte das Recht innerhalb einer bestimmten Frist ausüben, nachdem er von der Schenkung erfahren hat.

Bleistift mit Radiergummi liegt auf einem karierten Notizblock mit Spirale. Hinter dem Bleistift ein zusammengeknülltes Papier

Typische Fehler beim Immobilienverkauf vermeiden

Der Verkauf einer Immobilie ist kein einfaches Unterfangen. Schnell eine Anzeige in den Online-Portalen einstellen und auf den schnellen Verkauf hoffen, reicht meist nicht aus. Viele Verkäufer machen Fehler, die den Verkaufsprozess unnötig in die Länge ziehen oder finanzielle Einbußen mit sich bringen. Hier sind die häufigsten Fallstricke und wie Sie diese vermeiden können:

1. Falscher Angebotspreis

Viele Verkäufer glauben, dass sie mit einer Online-Bewertung den Wert ihrer Immobilie genau einschätzen können und verzichten auf eine professionelle Bewertung vor Ort. Zudem schlagen einige Verkäufer vorsorglich noch einige tausend Euro auf den Preis, um Verhandlungsspielraum zu haben. Das Problem: Ein überhöhter Preis schreckt potenzielle Käufer ab. Gerade in einem Markt, in dem die Nachfrage hoch ist und Käufer die Immobilienangebote sehr genau vergleichen, kann ein zu hoher Preis den Verkaufsprozess deutlich verlängern.

Eine zu lange Marktpräsenz kann zudem den Eindruck vermitteln, dass mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Dadurch wird es häufig nötig, den Preis im Verlauf der Vermarktung mehrfach zu senken – oft mit dem Ergebnis, dass die Immobilie letztendlich zu einem niedrigeren Preis verkauft werden muss als ursprünglich gewünscht. Eine realistische Preiseinschätzung durch einen Immobilienprofi ist daher essenziell.

2. Fehlende oder unvollständige Unterlagen

Unvollständige Unterlagen sind ein häufiger Stolperstein beim Immobilienverkauf. Viele Verkäufer wissen nicht genau, welche Dokumente benötigt werden und welche rechtlichen Konsequenzen das Fehlen bestimmter Unterlagen haben kann. Ein Beispiel ist der Energieausweis, der spätestens bei der Besichtigung vorliegen muss. Fehlt dieser, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Auch Wohnflächenberechnungen sind häufig unvollständig oder nach veralteten Berechnungsstandards erstellt. Vor Inkrafttreten der Wohnflächenverordnung (WoFlV) 2004 wurde die Wohnfläche oft nach der 1983 außer Kraft gesetzten DIN Norm 283 berechnet. Fehlerhafte oder veraltete Berechnungen können zu Problemen und Strafen führen, wenn sie nicht korrekt dokumentiert sind. Hier ist es sinnvoll, einen Immobilienexperten hinzuzuziehen, der sicherstellt, dass alle relevanten Unterlagen den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

3. Besichtigungstouristen statt ernsthafte Interessenten

Besichtigungen sind oft sehr zeitintensiv, insbesondere wenn es sich bei den Interessenten um sogenannte „Besichtigungstouristen“ handelt – Personen, die sich die Immobilie ansehen möchten, ohne ernsthaftes Kaufinteresse zu haben. Viele Immobilienverkäufer sind sich unsicher, wie sie diese Interessenten im Vorfeld aussortieren können. Dadurch entsteht ein hoher Aufwand und der Verkaufsprozess kann sich in die Länge ziehen.

Virtuelle 360-Grad-Besichtigungen bieten eine effektive Möglichkeit, das Interesse potenzieller Käufer vorab zu testen. Wer sich ernsthaft für die Immobilie interessiert, ist in der Regel bereit, seine Kontaktdaten zu hinterlassen, um eine virtuelle Tour zu starten oder das Exposé anzufordern. Ein erfahrener Makler kann mit den richtigen Tools und Erfahrungen helfen, echte Interessenten von den „Touristen“ zu trennen und so den Verkaufsprozess effizienter zu gestalten.

4. Fehlende Unterstützung bei der Vermarktung

Nicht jeder Immobilienverkäufer hat die nötige Zeit oder das Wissen, um den Verkaufsprozess professionell zu organisieren und zu überwachen. Die richtige Vermarktungsstrategie, eine gezielte Ansprache der Zielgruppe und eine hochwertige Präsentation der Immobilie sind entscheidend, um den Verkauf erfolgreich und zügig abzuschließen. Ein Immobilienprofi kennt die typischen Fallstricke und kann helfen, alle wichtigen Punkte zu berücksichtigen.

Unser Tipp: Wenn Sie unsicher sind oder Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern und begleiten Sie durch den gesamten Verkaufsprozess – von der Bewertung über die Unterlagenbeschaffung bis hin zur Auswahl qualifizierter Kaufinteressenten.

Hand hält Taschenrechner, dahinter ein Fächer mit 100 € Scheinen und im Hintergrund ein Haus, welches sich im Bau befindet

So viel Immobilie können Sie sich von Ihren Mietzahlungen leisten

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist bei vielen Deutschen nach wie vor ungebrochen. Die Vorstellung, die monatliche Miete gegen eine Kaufrate einzutauschen, weckt bei vielen die Hoffnung auf mehr Unabhängigkeit und ein langfristiges Zuhause. Doch wie viel Immobilie kann man sich tatsächlich leisten, wenn man seine Miete durch eine monatliche Rate ersetzt? Eine Untersuchung des Magazins Focus liefert überraschende Antworten und beleuchtet die regionalen Unterschiede in Deutschland.

Eine interessante Studie

Das Magazin Focus hat alle 400 deutschen Städte und Landkreise unter die Lupe genommen und berechnet, wie viel Wohnfläche man sich mit den aktuellen Mietkosten leisten könnte, wenn man anstelle der Miete eine Kaufrate für eine Immobilie bezahlt. Die Berechnung basiert auf verschiedenen Szenarien, bei denen monatliche Raten von 500, 750, 1.000, 1.250, 1.500 und 2.000 Euro zugrunde gelegt wurden. Diese Monatsraten wurden unter Berücksichtigung von aktuellen Durchschnittszinsen (4 %) und einer Tilgung von 2 % berechnet. Zusätzlich wurde ein Eigenkapitalanteil von 20 % des Kaufpreises berücksichtigt, was dem gängigen Standard entspricht.

Was kann man sich für 500 Euro leisten?

Mit einer monatlichen Rate von nur 500 Euro wird das eigene Heim in hochpreisigen Städten zu einer echten Herausforderung. In München zum Beispiel würde sich für diese Rate lediglich eine Wohnung von etwa 11 Quadratmetern kaufen lassen – eine Fläche, die gerade ausreicht, um ein kleines Zimmer zu bewohnen. In anderen Städten wie Köln oder Frankfurt würde sich für diesen Betrag nur eine sehr kleine Wohnung im mittleren zweistelligen Quadratmeterbereich finanzieren lassen.

Doch die Rechnung sieht in ländlicheren Gegenden oder kleineren Städten deutlich besser aus. Im Vogtlandkreis in Sachsen beispielsweise könnte man für die gleiche monatliche Rate von 500 Euro eine 116 Quadratmeter große Eigentumswohnung erwerben. Diese Unterschiede machen deutlich, wie stark die Immobilienpreise je nach Region variieren.

Die sieben großen Städte

In den großen Metropolen Deutschlands – München, Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, Düsseldorf und Stuttgart – ist es besonders schwierig, sich mit einem kleinen Budget eine eigene Immobilie zu leisten. Selbst mit einem monatlichen Budget von 2.000 Euro würde man in diesen Städten nur zwischen 46 und 85 Quadratmetern Wohnfläche bekommen. Die hohen Preise und die starke Nachfrage führen dazu, dass diese Städte für viele Menschen eine große Hürde auf dem Weg zum Eigenheim darstellen.

Mittelgroße Städte: Mehr für weniger

Viel besser sieht die Situation in mittelgroßen Städten aus. Hier ist es wesentlich leichter, für die gleiche monatliche Rate deutlich mehr Wohnfläche zu bekommen. In Städten wie Salzgitter, Bremerhaven, Gelsenkirchen oder Chemnitz könnte man mit einer monatlichen Rate von 500 Euro bereits 60 Quadratmeter und mit einer Rate von 1.000 Euro sogar 124 bis 134 Quadratmeter finanzieren. Ab einer Rate von 2.000 Euro sind hier sogar 249 bis 268 Quadratmeter möglich. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Kaufkraft in kleineren Städten erheblich höher ist als in den großen Ballungsräumen.

Finanzierungsgrenzen und Erschwinglichkeit

Um zu ermitteln, was für eine Immobilie erschwinglich ist, wird in der Regel das Haushaltsnettoeinkommen zugrunde gelegt. Banken gehen davon aus, dass Käufer etwa ein Fünftel des Kaufpreises durch Eigenkapital beisteuern können und eine monatliche Belastung von maximal einem Drittel des Nettoeinkommens zumutbar ist. Diese Bedingungen sind oft ausschlaggebend dafür, ob ein Käufer in der Lage ist, eine Immobilienfinanzierung zu erhalten oder nicht.

Für Verkäufer von Immobilien wichtig

Auch für Immobilienverkäufer ist die Focus-Studie von Interesse. Sie gibt Aufschluss darüber, welche Preise für potenzielle Käufer aktuell erschwinglich sind. Immobilienbesitzer, die ihre Wohnung oder ihr Haus verkaufen möchten, sollten wissen, wie sich der Markt derzeit verhält und wie die Preise in bestimmten Regionen wahrgenommen werden.

Ein erfahrener Immobilienmakler kennt die Preise und das Angebot in seiner Region genau und kann sowohl Verkäufern als auch Käufern bei der Preisfindung und der richtigen Einschätzung der Marktsituation unterstützen.

Wir helfen Ihnen, Ihr Traumhaus zu finden

Sind Sie auf der Suche nach einer bezahlbaren Immobilie und möchten wissen, wie Sie Ihre monatliche Rate sinnvoll für den Kauf einer eigenen Wohnung oder eines Hauses nutzen können? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und vermitteln Ihnen bei Bedarf auch einen unabhängigen Finanzierungsberater, der Sie optimal bei der Finanzierung unterstützt.

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Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Alle Geschlechter sind selbstverständlich mitgemeint.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Viele weiß gestrichene Häuser mit roten Dächern an einem Hang

Immobilien kaufen und verkaufen – stressfrei (Schritt-für-Schritt-Anleitung)

Wir bei Daniel Türk Immobilien haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Immobilienverkauf transparent und verständlich zu gestalten. Unser Ziel ist es, Sie bei der Vermarktung Ihrer Immobilie umfassend zu unterstützen. Wir wissen, dass der Kauf oder Verkauf einer Immobilie oft als komplex und undurchsichtig wahrgenommen wird, und stehen Ihnen deshalb mit unserem Fachwissen und unserer praktischen Erfahrung zur Seite.

1. Erstbesprechung und Immobilienbesichtigung

Wir beginnen mit einer persönlichen Besichtigung Ihrer Immobilie. Dabei können Sie uns alle wichtigen Fakten und Details zur Immobilie mitteilen. Wir haben eine Liste der benötigten Unterlagen vorbereitet, und sollten Unterlagen fehlen, übernehmen wir gerne die Organisation und Beschaffung.

2. Erstellung des Maklervertrags

Nachdem wir die Besichtigung abgeschlossen haben, erstellen wir einen Maklervertrag. Dieser wird Ihnen ausführlich erklärt. Unser Honorar für den Verkauf Ihrer Immobilie beträgt 3,57 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, der Käufer trägt denselben Anteil.

3. Dokumentation und Digitalisierung

Alle relevanten Dokumente und Unterlagen werden von uns digitalisiert, um sie weiterverarbeiten zu können. Dies sorgt für einen reibungslosen und strukturierten Verkaufsprozess.

4. Behördliche Angelegenheiten und Bewertung

Wir kümmern uns um die Erledigung behördlicher Angelegenheiten und ermitteln den Verkaufswert Ihrer Immobilie. Auch die Erstellung eines Energieausweises gehört zu unseren Dienstleistungen.

5. Erstellung des Exposés

Unser Team erstellt ein ansprechendes Exposé, das die Vorzüge Ihrer Immobilie ins beste Licht rückt und potenzielle Käufer anspricht.

6. Online-Marketing

Wir schalten Anzeigen auf verschiedenen Online-Portalen, um Ihre Immobilie einer breiten Käuferschaft zu präsentieren.

7. Interessentenprüfung

Die Zahlungsfähigkeit potenzieller Interessenten wird von uns überprüft, um sicherzustellen, dass nur ernsthafte Käufer in Frage kommen.

8. Besichtigungstermine

Wir vereinbaren und koordinieren Besichtigungstermine, um potenziellen Käufern die Immobilie vor Ort zu zeigen.

9. Preisverhandlungen

Während des gesamten Prozesses führen wir Preisverhandlungen mit den Interessenten und setzen uns für die besten Konditionen für Sie ein.

10. Notartermin und Übergabe

Wir bereiten alles für den Notartermin vor und stimmen alle Details ab. Nach erfolgreichem Verkauf kümmern wir uns um die Übergabe an den neuen Eigentümer.

11. Laufende Kommunikation

Während des gesamten Prozesses halten wir Sie als Verkäufer regelmäßig über alle Schritte auf dem Laufenden.

Schritt für Schritt Anleitung

„Stressfrei Immobilien verkaufen & kaufen“ haben wir uns zur Aufgabe gemacht, den Immobilienverkauf transparent und verständlich zu erläutern.

Unser Ziel ist es, Sie bei der Vermarktung Ihres Hauses zu unterstützen, da wir wissen, dass dies in der aktuellen Marktlage für Privatpersonen eine Herausforderung darstellen kann. Gerne stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, eine gezielte Vermarktungsstrategie zu entwickeln.

Der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie wird immer wieder als komplexer und undurchsichtiger Vorgang von den beteiligten Parteien wahrgenommen. Dies liegt unter anderem an den vielen Fachbereichen (z. B. Marketing, Recht, Fotografie), die von einer Immobilientransaktion tangiert werden.

Mit unserem Fachwissen und unserer praktischen Erfahrung als Immobilienmakler möchten wir Eigentümer:innen und potenzielle Käufer:innen eine Hilfestellung geben.

Unsere Zusammenarbeit wird wie folgt ablaufen:

Wir werden Ihre Immobilie gemeinsam vor Ort besichtigen. Sie können uns alle wichtigen Fakten und Details zur Immobilie mitteilen. Ich habe Ihnen eine Liste der benötigten Unterlagen beigefügt. Für den Fall, dass Unterlagen fehlen, übernehmen wir gerne die Organisation und Beschaffung. Alle relevanten Dokumente und Unterlagen werden von uns digitalisiert, um sie weiterzuverarbeiten. Zudem werden wir einen Maklervertrag erstellen, den wir Ihnen ausführlich erklären werden. Unser Honorar für den Verkauf Ihrer Immobilie beträgt 3,57% zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Käufer trägt denselben Anteil.

Sobald alle Dokumente und Unterlagen beschafft sind, beginnen wir mit unserer eigentlichen Arbeit.

Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

• Erledigung behördlicher Angelegenheiten
• Bewertung/Ermittlung des Verkaufswerts
• Erstellung eines Energieausweises
• Erstellung eines Exposés
• Erstellen von Anzeigen für verschiedene Online-Portale
• Überprüfung der Zahlungsfähigkeit potenzieller Interessenten
• Vereinbarung und Koordination von Besichtigungsterminen
• Preisverhandlungen mit den Interessenten
• Vorbereitung und Abstimmung auf den Notartermin
• Vorbereitungen für die Übergabe an den neuen Eigentümer

Gleichzeitig werden wir Ihre Immobilie potenziellen Kunden präsentieren, die bereits bei uns registriert und geprüft sind. Wir halten Sie als Verkäufer regelmäßig über alle Schritte auf dem Laufenden.
Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

Es gibt viele Situationen, die den Verkauf einer Immobilie notwendig machen.

Einige Verkäufer entscheiden sich, keinen Makler zu beauftragen.
Diese Eigentümer sollten sicher sein, dass sie genügend Kompetenz haben, um den Verkaufsprozess eigenständig zu bewältigen.

Die Beauftragung eines Maklers macht den Immobilienverkauf deutlich einfacher. Unsere Aufgaben umfassen weit mehr als nur den Verkauf vor Ort.

Der Immobilienverkauf kann sich als langwierig und kompliziert erweisen. Ein Makler kann bei diesem Problem Abhilfe schaffen.

Der Einsatz eines Maklers, der schon bei der ersten Besichtigung anwesend ist, kann einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidung des potenziellen Käufers haben. Aber der Maklervertrag ist nicht nur für den Käufer vorteilhaft.

Häufig machen Eigentümer unabsichtlich ärgerliche Fehler bei einem privaten Hausverkauf.

Möchten Sie wissen, was Ihre Immobilie wirklich wert ist?

Nehmen Sie direkt hier mit uns Kontakt auf: https://daniel-türk-immobilien.de/kontakt/

Hier bekommen Sie weitere Infos zum Kauf von Immobilien: https://daniel-türk-immobilien.de/immobilie-kaufen/

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Unterschrift auf einem Blatt Papier und in linken oberen Ecke ein Haus mit Schlüssel

Kaufvertrag und Notartermin beim Immobilienverkauf

Grundlegendes zum Notartermin

  • Jeder Immobilienverkauf muss in Deutschland notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Die Kosten für den Notar und das Grundbuch trägt in der Regel der Käufer, daher wird das Notariat üblicherweise von diesem ausgewählt.
  • Ein strukturiertes Formular für die Notarbeauftragung ist sinnvoll, um alle relevanten Informationen für die Kaufvertragsabwicklung gebündelt bereitzustellen.
  • Die notarielle Abwicklung eines Immobilienverkaufs kann komplex sein und umfasst zahlreiche Schritte.
  • Die Höhe der Notar- und Grundbuchkosten richtet sich nach dem Kaufpreis und ist gesetzlich geregelt.
  • Alle wichtigen Absprachen, die den Verkauf betreffen, sollten dem Notar mitgeteilt werden, damit sie im Kaufvertrag berücksichtigt werden.

Inhalt dieser Seite

  1. Der Ablauf der notariellen Kaufvertragsabwicklung
  2. Die Auswahl des Notariats
  3. Die Beauftragung des Notars
  4. Wichtige Punkte im Kaufvertrag
  5. Ablauf des Beurkundungstermins
  6. Notar- und Grundbuchkosten
  7. Weitere Hinweise für den Notartermin

Der Ablauf der notariellen Kaufvertragsabwicklung

Der Kauf einer Immobilie in Deutschland erfordert eine notarielle Beurkundung, um sowohl Käufer als auch Verkäufer rechtlich abzusichern. Die notarielle Abwicklung umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Beauftragung des Notariats: Käufer und Verkäufer entscheiden gemeinsam über das Notariat und beauftragen dieses mit der Erstellung eines Vertragsentwurfs.
  2. Erstellung des Kaufvertragsentwurfs: Nachdem alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird der Entwurf innerhalb weniger Tage vom Notar erstellt und den Parteien zur Durchsicht zur Verfügung gestellt.
  3. Vorbesprechung und Terminvereinbarung: Offene Fragen oder Änderungswünsche können vorab geklärt werden, und ein Termin für die notarielle Beurkundung wird vereinbart.
  4. Beurkundungstermin: Der Notar verliest den Vertrag und erläutert ggf. Besonderheiten. Am Ende unterschreiben beide Parteien den Kaufvertrag.
  5. Auflassungsvormerkung: Zum Schutz des Käufers wird eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen, die den bevorstehenden Eigentumswechsel markiert.
  6. Verzicht auf Vorkaufsrecht: Das Notariat holt gegebenenfalls den Verzicht auf ein Vorkaufsrecht der Gemeinde ein.
  7. Zustimmung der Verwaltung (bei Wohnungseigentum): Falls erforderlich, sorgt das Notariat für die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung.
  8. Grundschuldabwicklung: Alte Grundschulden werden gegebenenfalls gelöscht oder neue für die Käuferseite eingetragen.
  9. Grunderwerbsteuer: Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung ist.
  10. Kaufpreiszahlung: Der Notar informiert rechtzeitig über die Fälligkeit und Zahlungsdetails des Kaufpreises.
  11. Übergabe der Immobilie: Nach Zahlung des Kaufpreises erfolgt die Übergabe.
  12. Eigentumsumschreibung: Das Notariat veranlasst die Eigentumsübertragung im Grundbuch. Diese kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Auswahl des Notariats

Die Wahl des Notariats bleibt den Vertragsparteien überlassen, wobei das Notariat eine unparteiische Rolle einnimmt. Traditionell übernimmt der Käufer die Notargebühren und wählt dementsprechend meist das Notariat. In der Regel wird ein Notariat in der Nähe der Immobilie bevorzugt, da hier der direkte Zugang zum zuständigen Amtsgericht und entsprechende Kontakte bestehen. Bevorzugen Sie ein bestimmtes Notariat, können Sie dies dem Käufer als Vorschlag unterbreiten.

Beauftragung des Notars

Zur Erstellung des Kaufvertragsentwurfs benötigt das Notariat verschiedene Informationen, die vom Käufer und Verkäufer bereitgestellt werden müssen. Diese umfassen Angaben zu den Vertragsparteien, zur Immobilie sowie Details zum Kaufpreis und zur Übergabe. Bei Teil- oder Wohnungseigentum sind zudem Informationen zur Verwaltung und zu eventuell vorhandenen Stellplätzen relevant.

Der Kaufvertrag

Ein notarieller Kaufvertrag für eine Immobilie ist umfassend und besteht aus einer Vielzahl von Regelungen. Üblicherweise enthält der Vertrag Abschnitte zu den Vertragsparteien, dem Kaufgegenstand, dem Kaufpreis, dem Übergabezeitpunkt und der Finanzierung. Der Vertrag wird in der Regel auf Basis von Mustervorlagen erstellt und an den jeweiligen Immobilienverkauf angepasst. Offene Punkte können im Rahmen der Beurkundung besprochen und geklärt werden.

Diese Informationen dienen als Leitfaden für einen reibungslosen Ablauf des Immobilienverkaufs und geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die einzelnen Schritte des Verkaufsprozesses bis hin zur Eigentumsumschreibung.

Mehrfamilienhäuser im Sonnenuntergang

Immobilien als Kapitalanlage – lohnt sich das?

Was versteht man unter Anlageimmobilien?

Anlageimmobilien bezeichnen Immobilien, die nicht primär vom Eigentümer selbst genutzt werden, sondern als Investition dienen. Hierbei liegt der Fokus auf einer erwarteten Wertsteigerung oder stabilen Werterhaltung, während Mieteinnahmen einen regelmäßigen Cashflow generieren. Zu den Anlageimmobilien zählen verschiedene Arten von Immobilien, darunter:

  • Wohnhäuser oder Eigentumswohnungen
  • Gewerbeimmobilien
  • Mischimmobilien (Kombinationen aus Wohn- und Geschäftsräumen)

Auch Anteile an offenen oder geschlossenen Immobilienfonds gehören zu Anlageimmobilien. Immobilien sind in Deutschland ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, wobei der Immobilienmarkt im Jahr 2017 knapp 500 Milliarden Euro Umsatz verzeichnete, was rund 18 % der deutschen Bruttowertschöpfung ausmachte. Der Markt in Deutschland ist ebenso dynamisch wie in anderen europäischen Ländern wie Österreich oder der Schweiz, insbesondere in den Ballungszentren.

Unterschied zwischen Anlageimmobilien und selbstgenutzten Immobilien

Der wesentliche Unterschied zwischen Anlageimmobilien und selbstgenutzten Immobilien liegt im Nutzungsverhalten. Anlageimmobilien werden gezielt zur Generierung von Einnahmen durch Vermietung oder Verpachtung genutzt, während selbstgenutzte Immobilien dem persönlichen Wohn- oder Arbeitszweck dienen. Obwohl auch selbstgenutzte Immobilien im Wert steigen können, ist dies eher ein Nebeneffekt und nicht das primäre Ziel.

Wenn ein Eigentümer in seiner Immobilie wohnt, jedoch einen Teil davon vermietet, zählt dieser Bereich trotzdem als Anlageimmobilie, da die Vermietung als Einnahmequelle genutzt wird.

Warum wird in Anlageimmobilien investiert?

Immobilien sind eine attraktive Anlageform, da Raum stets benötigt wird. Hier sind einige der Hauptgründe, warum in Immobilien investiert wird:

  1. Inflationsschutz: Immobilien verlieren nicht an Wert durch Inflation. Während Geld an Kaufkraft einbüßen kann, steigen Immobilienwerte, besonders in gefragten Metropolregionen wie München, Frankfurt oder Berlin.
  2. Rendite: Regelmäßige Einnahmen aus Miete und Pacht sorgen für einen positiven Cashflow. Die Mieteinnahmen decken nicht nur die Kosten für Verwaltung und Instandhaltung, sondern erwirtschaften auch Überschüsse.
  3. Wertsteigerung: In dynamischen Märkten wie Ballungszentren gewinnen Immobilien stetig an Wert, wodurch sie sich langfristig als gewinnbringende Investition erweisen.
  4. Steuervorteile: Immobilien bieten zahlreiche steuerliche Vergünstigungen in Deutschland, sowohl beim Kauf als auch bei der Bewirtschaftung und dem Wiederverkauf.
  5. Unabhängigkeit: Der Besitz einer Immobilie gibt finanzielle Unabhängigkeit und erlaubt dem Eigentümer, diese selbst zu nutzen oder zu vermieten.
  6. Stabilität: Immobilien stellen einen greifbaren Wert dar, im Gegensatz zu vielen anderen, abstrakten Anlageformen wie Aktien oder Startup-Investitionen.

Formen von Immobilieninvestments

Es gibt mehrere Möglichkeiten, in Immobilien zu investieren:

  • Direkter Kauf: Der Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage bietet volle Kontrolle, jedoch auch die Verantwortung für Verwaltung und Risiken.
  • Immobilienaktien: Anteile an börsennotierten Immobilienunternehmen bieten Zugang zum Immobilienmarkt, jedoch hängt der Ertrag von der Aktienkursentwicklung ab.
  • Immobilienanleihen: Hierbei handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere, die Kapital an Immobilienunternehmen leihen und dadurch Erträge generieren.
  • Immobilienfonds: Offene oder geschlossene Fonds bieten eine Möglichkeit, breit gestreut in Immobilien zu investieren, ohne die direkte Verantwortung für einzelne Objekte zu tragen.
  • Crowdinvesting: Diese relativ neue Investitionsform ermöglicht es Kleinanlegern, über Online-Plattformen mit kleinen Beträgen in konkrete Immobilienprojekte zu investieren.

Vorteile von Immobilieninvestments

Immobilien bieten nicht nur Schutz vor Inflation, sondern auch regelmäßige Einnahmen und langfristige Wertsteigerung. Die Hauptchancen liegen in der Erwirtschaftung von Renditen durch Mieteinnahmen und der soliden Wertentwicklung, besonders in Ballungszentren. Bei Investitionen in Immobilien ist es jedoch ratsam, sich gründlich und unabhängig beraten zu lassen, um die bestmögliche Strategie zu verfolgen.

Perfekte Immobilie noch nicht gefunden?

Wir bei Daniel Türk Immobilien helfen Ihnen gern. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie an – wir sind für Sie da und finden die auf Sie perfekt abgestimmte Immobilie.

Altbauwohnung mit Stuck an der Decke und den Wänden, 2 Fenster mit Blick auf Bäume und Berge

Immobilie kaufen – diese Fragen sollten Sie sich stellen

Der Kauf einer eigenen Immobilie ist ein großer Schritt und will gut überlegt sein. Bevor Sie sich in die Suche stürzen, sollten Sie einige grundlegende Fragen für sich klären, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Hier ist ein Überblick der wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?

Bevor Sie den ersten Besichtigungstermin planen, ist es entscheidend, ein klares Bild Ihrer finanziellen Möglichkeiten zu haben. Ein großer Garten und viele Zimmer sind verlockend, aber ohne solide Kalkulation kann dies schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Prüfen Sie, wie viel Eigenkapital Sie zur Verfügung haben und wie hoch Ihre monatliche Kreditrate maximal sein darf, ohne Ihr Budget zu überlasten. Nutzen Sie gegebenenfalls Online-Budgetrechner, die viele Banken anbieten. Außerdem lohnt sich ein Blick auf Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland – gerade im Bereich der Eigenheimförderung gibt es oft attraktive Angebote.

Welche Art von Immobilie passt zu mir?

Wenn das Budget feststeht, können Sie überlegen, welcher Immobilientyp Ihren Bedürfnissen entspricht. Eine Eigentumswohnung könnte ideal sein, wenn Sie sich wenig um Außenflächen kümmern möchten, aber dennoch Freiluft genießen möchten – ein Balkon reicht hier oft aus. Liegt Ihnen jedoch die Gartenpflege am Herzen, kann ein Haus mit Garten die bessere Wahl sein. Denken Sie langfristig: Planen Sie, in der Immobilie alt zu werden, sollten Sie eventuell schon jetzt den möglichen Bedarf für altersgerechte Umbauten berücksichtigen.

Mit welchen Nebenkosten beim Kauf muss ich rechnen?

Zum Kaufpreis selbst kommen meist noch zusätzliche Nebenkosten hinzu. Diese können beispielsweise die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten und – sofern Sie einen Makler beauftragen – die Maklerprovision umfassen. Auch Sanierungs- oder Renovierungskosten könnten nötig sein, wenn die Immobilie nicht neuwertig ist. Da sich die Höhe dieser Kosten je nach Bundesland und Immobilienzustand stark unterscheiden kann, empfiehlt es sich, die genauen Kosten professionell einschätzen zu lassen.

Worauf sollte ich beim Kaufvertrag achten?

Ein Immobilienkaufvertrag ist ein komplexes Dokument, das rechtlich bindend ist. Nehmen Sie sich Zeit für die Durchsicht des Vertrags, bevor der Notartermin stattfindet. Sie sollten alle Angaben zur Immobilie, zum Verkäufer, zur Übergabe und zu eventuellen Einbauten im Vertrag genau überprüfen. Sollte Ihnen während des Notartermins noch etwas auffallen, können Änderungen auch direkt beim Termin noch vorgenommen werden.

Unsicher aufgrund der momentanen Krisen?

Die derzeitigen wirtschaftlichen Unsicherheiten können den Immobilienkauf komplizierter erscheinen lassen. Ob die richtige Zeit für den Kauf gekommen ist, lässt sich am besten mit einem Makler oder Finanzberater klären, der sich in der aktuellen Marktlage auskennt.

Sie überlegen, eine Immobilie zu kaufen und haben Fragen? Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt des Kaufprozesses.


Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Weibliche und andere Geschlechteridentitäten sind selbstverständlich mitgemeint. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Anliegen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Blatt Papier mit Minihaus und Schlüssel liegen auf blauem Untergrund

Finanzierung von Immobilien

Individuelle Finanzierungslösungen für Ihren Immobilientraum

Die Wahl der richtigen Finanzierung ist ein entscheidender Schritt beim Erwerb einer Immobilie und bildet das Fundament für einen erfolgreichen Kaufabschluss. Bei Daniel Türk Immobilien verstehen wir, dass die Immobilienfinanzierung zahlreiche Herausforderungen mit sich bringen kann. Daher ist es uns wichtig, Sie auf diesem Weg transparent und vertrauensvoll zu begleiten.

Umfassende Unterstützung beim Immobilienkauf

Unser Ziel ist es, Sie in allen Phasen des Immobilienkaufs kompetent zu unterstützen. Neben der Auswahl der passenden Immobilie bieten wir Ihnen auch Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Finanzierungslösung an.

Finanzierung von Immobilien: Ein Leitfaden

Die Finanzierung einer Immobilie erfordert sorgfältige Planung und Überlegung. Informieren Sie sich über die verschiedenen Optionen, Zinsen und Fördermöglichkeiten, um die für Sie passende Lösung zu finden. Eine fundierte Entscheidung kann Ihnen helfen, Ihre Traumimmobilie erfolgreich zu finanzieren und langfristige finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

Eigenkapital

Eigenkapital ist das Geld, das Sie selbst in die Finanzierung Ihrer Immobilie einbringen. Je höher Ihr Eigenkapitalanteil ist, desto günstiger sind in der Regel die Kreditkonditionen. Viele Banken empfehlen, mindestens 20% des Kaufpreises als Eigenkapital einzubringen, um die monatlichen Raten zu reduzieren und die Gesamtkosten der Finanzierung zu senken.

    Darlehensarten

    • Annuitätendarlehen: Dies ist die gängigste Form der Immobilienfinanzierung. Hier zahlen Sie über die gesamte Laufzeit hinweg gleichbleibende Raten, die Zins und Tilgung enthalten.
    • Tilgungsdarlehen: Bei diesem Modell zahlen Sie eine gleichbleibende Tilgungsrate, während die Zinsen sinken, da sie auf den noch offenen Kreditbetrag berechnet werden. Dies führt zu sinkenden Raten im Laufe der Zeit.
    • Bauspardarlehen: Diese Form der Finanzierung wird oft in Verbindung mit einem Bausparvertrag genutzt. Sie sparen zunächst Geld an und erhalten später ein Darlehen zu festgelegten Konditionen.

    Zinsen

    Die Zinsen für Immobilienkredite sind entscheidend für die Gesamtkosten Ihrer Finanzierung. Es gibt zwei Hauptarten von Zinssätzen:

    • Festzins: Der Zinssatz bleibt für einen festgelegten Zeitraum konstant, was Planungssicherheit bietet.
    • Variabler Zinssatz: Der Zinssatz kann sich während der Laufzeit ändern, was sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt.

    Laufzeit

    Die Laufzeit eines Darlehens beträgt in der Regel zwischen 5 und 30 Jahren. Längere Laufzeiten führen zu niedrigeren monatlichen Raten, erhöhen jedoch die Gesamtkosten des Darlehens aufgrund der längeren Zinszahlungen.

    Nebenkosten der Finanzierung

    Bei der Immobilienfinanzierung sollten auch die Nebenkosten berücksichtigt werden, die in der Regel 5–10% des Kaufpreises betragen. Dazu gehören Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Grundbuchgebühren und eventuell Maklerprovisionen.

    Fördermöglichkeiten


    Es gibt verschiedene staatliche Förderprogramme, die Käufer unterstützen können. Dazu gehören:

    • KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für den Erwerb von Immobilien, besonders im Bereich der Energieeffizienz.
    • Baukindergeld: Für Familien mit Kindern gibt es spezielle Förderungen, die den Erwerb von Wohneigentum erleichtern.

    Beratung durch Experten


    Eine professionelle Finanzierungsberatung ist empfehlenswert, um die besten Optionen zu finden und eine individuelle Lösung zu entwickeln. Durch unser Partnernetzwerk haben wir Zugriff auf qualifizierte Darlehensvermittler, die Ihnen helfen können, die besten Angebote zu vergleichen und auf Ihre persönlichen finanziellen Möglichkeiten einzugehen.

      Profitieren Sie von unserem Netzwerk

      Im Rahmen unseres Finanzierungsservices bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an, in der wir Ihre finanziellen Verhältnisse sowie die spezifischen Rahmenbedingungen Ihrer Wunschimmobilie sorgfältig analysieren. Anschließend stellen wir den Kontakt zu Finanzierungsexpertin Sandra Beuthner aus unserem Netzwerk her. Mit ihrer langjährigen Erfahrung berät sie Sie umfassend und transparent in allen Fragen rund um die Immobilienfinanzierung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

      Dank ihrer Zusammenarbeit mit über 400 Banken hat Sandra die Möglichkeit, Ihnen Sonderkonditionen anzubieten, die über das Standardangebot hinausgehen. Diese maßgeschneiderte Vermittlung kann Ihre Chancen auf eine nachhaltige Finanzierung erheblich verbessern und sicherstellen, dass diese Ihren persönlichen Präferenzen entspricht.

      Unabhängige und vertrauliche Vermittlung

      Es ist uns wichtig zu betonen, dass wir als Immobilienmakler keinen direkten Einfluss auf die Entscheidungen und Konditionen der Finanzierungsinstitute haben. Unsere Rolle besteht in der qualifizierten Vermittlung zwischen Ihnen und den entsprechenden Institutionen, die über die erforderliche Expertise verfügen, um Ihr Vorhaben finanziell zu unterstützen.

      Selbstverständlich behandeln wir alle persönlichen und finanziellen Informationen, die Sie uns anvertrauen, mit höchster Vertraulichkeit. Unser Ziel ist es, dass Sie sich in jedem Schritt des Kaufprozesses sicher und gut beraten fühlen.

      Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Traum verwirklichen

      Gemeinsam können wir den Weg zu Ihrer Wunschimmobilie ebnen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement, Ihnen bei der Realisierung Ihres Immobilientraums zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns, um in einem persönlichen Gespräch mehr über unsere umfassenden Finanzierungsdienstleistungen zu erfahren.

      vorgehaltene Hand mit einem Schlüssel und Schlüsselanhänger, der ein Haus abbildet

      Checkliste: Unterlagen für den Immobilienkauf

      Der Erwerb einer Immobilie ist eine bedeutende Entscheidung, die zahlreiche bürokratische Schritte erfordert. Sowohl von der Bank als auch vom Verkäufer und Notar werden verschiedene Unterlagen benötigt, um den Kaufprozess zu ermöglichen. Damit Sie nichts übersehen und der Immobilienkauf reibungslos verläuft, haben wir für Sie eine umfassende Checkliste zusammengestellt.

      Unterlagen für die Bank

      Um eine Immobilienfinanzierung zu erhalten, müssen Sie der Bank eine Reihe von Unterlagen vorlegen:

      • Beidseitige Kopie Ihres Personalausweises
      • Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen zur Nachweise Ihrer Einkommenssituation
      • Letzter Einkommensteuerbescheid
      • Bescheinigung über das aktuelle Beschäftigungsverhältnis
      • Belege zu vorhandenem Eigenkapital (z. B. Kontoauszüge)
      • Nachweis bei bereits bestehendem Darlehen
      • Schufa-Selbstauskunft mit Vermögensnachweis
      • Nachweise über personengebundene Versicherungen
      • Mitteilung über Insolvenzverfahren oder Vergleichsverfahren (falls zutreffend)

      Wenn Sie selbständig sind, benötigen Sie zusätzliche Unterlagen:

      • Handelsregisterauszug
      • Betriebswirtschaftliche Auswertung
      • Bilanz mit Gewinn- und Verlustermittlung
      • Letzte Steuererklärung inklusive Jahressteuerbescheid
      • Gesellschaftervertrag

      Erst wenn folgende Dokumente vorliegen, kann die Bank die Finanzierung gewähren:

      • Kaufvertrag
      • Grundbuchauszug
      • Lageplan
      • Fotos der Immobilie (Exposé)
      • Wohnflächenberechnung
      • Baukostenberechnung
      • Baubeschreibung
      • Baugenehmigungen
      • Nebenkostenberechnungen
      • Erschließungskosten
      • Eigenleistungen
      • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)

      Unterlagen für den Verkäufer

      Um den Verkauf abzuwickeln, muss der Verkäufer ebenfalls bestimmte Unterlagen bereitstellen:

      • Finanzierungsbestätigung von der Bank
      • Schufa-Selbstauskunft

      Unterlagen für den Notar

      • Grundbuchauszug
      • Grundschulden, Hypotheken, Darlehen
      • Übergabetermin
      • Informationen zum Immobilienmakler
      • Liste des übernommenen Inventars
      • Unterlagen zur Finanzierung
      • Ausweis (zur Identitätsfeststellung)
      • Steuer-Identifikationsnummer

      Wir unterstützen Sie beim Immobilienkauf

      Sind Sie auf der Suche nach Ihrer Traumimmobilie oder benötigen Unterstützung beim Immobilienkauf? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, beraten Sie zu den besten Finanzierungsoptionen und begleiten Sie durch den gesamten Kaufprozess. Kontaktieren Sie uns!

      Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Alle Geschlechteridentitäten sind selbstverständlich mitgemeint. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

      Bunte Schaufel steckt im Sand, dahinter Berge

      Baulasten: Ein Überblick

      Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die bestimmte Einschränkungen oder Auflagen für einBaulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die bestimmte Einschränkungen oder Auflagen für ein Grundstück mit sich bringen. Sie werden im sogenannten Baulastenverzeichnis festgehalten und können eine erhebliche Rolle bei der Planung, Nutzung oder dem Kauf eines Grundstücks spielen. Nachfolgend finden Sie eine prägnante Zusammenstellung der wichtigsten Punkte.

      Was ist das Baulastenverzeichnis?

      Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentlich geführtes Register, das Baulasten auf einem Grundstück dokumentiert. Beispiele sind:

      • Abstandsflächenbaulasten: Sicherstellung von Mindestabständen zur Bebauung.
      • Erschließungsbaulasten: Verpflichtung zur Bereitstellung von Zufahrten oder Versorgungsleitungen.
      • Stellplatzbaulasten: Bereitstellung von Parkplätzen.

      Diese Verpflichtungen werden von den Eigentümern eingegangen und bleiben auch bei einem Verkauf bestehen.

      Warum ist die Einsicht wichtig?

      • Für Käufer: Baulasten können die Nutzung des Grundstücks einschränken und den Wert mindern. Eine Einsicht vor dem Kauf schützt vor bösen Überraschungen.
      • Für Verkäufer: Das Wissen um bestehende Baulasten hilft, realistische Preise anzusetzen und den Verkaufsprozess transparent zu gestalten.

      Wo wird das Baulastenverzeichnis geführt?

      Das Verzeichnis wird von den Baubehörden der Kommunen geführt. Eine Ausnahme bildet Bayern: Dort gibt es kein eigenes Baulastenverzeichnis, stattdessen erfolgt die Eintragung als Grunddienstbarkeit im Grundbuch.

      Wer darf Einsicht nehmen?

      • Grundstückseigentümer: Uneingeschränkt.
      • Kaufinteressenten: Mit Nachweis eines berechtigten Interesses (z. B. Vollmacht des Eigentümers).

      Eine schriftliche Bestätigung oder ein offizieller Auszug ist empfehlenswert, um Nutzungseinschränkungen oder Wertminderungen zu vermeiden.

      Kosten der Einsicht

      Die Gebühren variieren je nach Kommune und Art der Auskunft:

      • Vor-Ort-Einsicht: Oft kostenlos oder geringe Gebühren.
      • Schriftlicher Auszug: Beispiele: Köln bis zu 150 €, Hannover ca. 20 €, Stuttgart 41,40 € je Viertelstunde Bearbeitungszeit.

      Unterschied zum Grundbuch

      • Grundbuch: Privatrechtlich, geführt vom Grundbuchamt, enthält Eigentumsverhältnisse, Grundschulden, Wegerechte.
      • Baulastenverzeichnis: Öffentlich-rechtlich, geführt von der Kommune, dokumentiert Bauvorschriften wie Abstandsflächen oder Stellplatzauflagen.

      Fazit

      Das Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss über öffentlich-rechtliche Einschränkungen eines Grundstücks und ist essenziell für Kauf- und Verkaufsentscheidungen. Die Prüfung durch Fachleute und Behörden ist besonders bei regional unterschiedlichen Regelungen unabdingbar.