Grundlegendes zum Notartermin
- Jeder Immobilienverkauf muss in Deutschland notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Die Kosten für den Notar und das Grundbuch trägt in der Regel der Käufer, daher wird das Notariat üblicherweise von diesem ausgewählt.
- Ein strukturiertes Formular für die Notarbeauftragung ist sinnvoll, um alle relevanten Informationen für die Kaufvertragsabwicklung gebündelt bereitzustellen.
- Die notarielle Abwicklung eines Immobilienverkaufs kann komplex sein und umfasst zahlreiche Schritte.
- Die Höhe der Notar- und Grundbuchkosten richtet sich nach dem Kaufpreis und ist gesetzlich geregelt.
- Alle wichtigen Absprachen, die den Verkauf betreffen, sollten dem Notar mitgeteilt werden, damit sie im Kaufvertrag berücksichtigt werden.
Inhalt dieser Seite
- Der Ablauf der notariellen Kaufvertragsabwicklung
- Die Auswahl des Notariats
- Die Beauftragung des Notars
- Wichtige Punkte im Kaufvertrag
- Ablauf des Beurkundungstermins
- Notar- und Grundbuchkosten
- Weitere Hinweise für den Notartermin
Der Ablauf der notariellen Kaufvertragsabwicklung
Der Kauf einer Immobilie in Deutschland erfordert eine notarielle Beurkundung, um sowohl Käufer als auch Verkäufer rechtlich abzusichern. Die notarielle Abwicklung umfasst in der Regel folgende Schritte:
- Beauftragung des Notariats: Käufer und Verkäufer entscheiden gemeinsam über das Notariat und beauftragen dieses mit der Erstellung eines Vertragsentwurfs.
- Erstellung des Kaufvertragsentwurfs: Nachdem alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird der Entwurf innerhalb weniger Tage vom Notar erstellt und den Parteien zur Durchsicht zur Verfügung gestellt.
- Vorbesprechung und Terminvereinbarung: Offene Fragen oder Änderungswünsche können vorab geklärt werden, und ein Termin für die notarielle Beurkundung wird vereinbart.
- Beurkundungstermin: Der Notar verliest den Vertrag und erläutert ggf. Besonderheiten. Am Ende unterschreiben beide Parteien den Kaufvertrag.
- Auflassungsvormerkung: Zum Schutz des Käufers wird eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen, die den bevorstehenden Eigentumswechsel markiert.
- Verzicht auf Vorkaufsrecht: Das Notariat holt gegebenenfalls den Verzicht auf ein Vorkaufsrecht der Gemeinde ein.
- Zustimmung der Verwaltung (bei Wohnungseigentum): Falls erforderlich, sorgt das Notariat für die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung.
- Grundschuldabwicklung: Alte Grundschulden werden gegebenenfalls gelöscht oder neue für die Käuferseite eingetragen.
- Grunderwerbsteuer: Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung ist.
- Kaufpreiszahlung: Der Notar informiert rechtzeitig über die Fälligkeit und Zahlungsdetails des Kaufpreises.
- Übergabe der Immobilie: Nach Zahlung des Kaufpreises erfolgt die Übergabe.
- Eigentumsumschreibung: Das Notariat veranlasst die Eigentumsübertragung im Grundbuch. Diese kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Auswahl des Notariats
Die Wahl des Notariats bleibt den Vertragsparteien überlassen, wobei das Notariat eine unparteiische Rolle einnimmt. Traditionell übernimmt der Käufer die Notargebühren und wählt dementsprechend meist das Notariat. In der Regel wird ein Notariat in der Nähe der Immobilie bevorzugt, da hier der direkte Zugang zum zuständigen Amtsgericht und entsprechende Kontakte bestehen. Bevorzugen Sie ein bestimmtes Notariat, können Sie dies dem Käufer als Vorschlag unterbreiten.
Beauftragung des Notars
Zur Erstellung des Kaufvertragsentwurfs benötigt das Notariat verschiedene Informationen, die vom Käufer und Verkäufer bereitgestellt werden müssen. Diese umfassen Angaben zu den Vertragsparteien, zur Immobilie sowie Details zum Kaufpreis und zur Übergabe. Bei Teil- oder Wohnungseigentum sind zudem Informationen zur Verwaltung und zu eventuell vorhandenen Stellplätzen relevant.
Der Kaufvertrag
Ein notarieller Kaufvertrag für eine Immobilie ist umfassend und besteht aus einer Vielzahl von Regelungen. Üblicherweise enthält der Vertrag Abschnitte zu den Vertragsparteien, dem Kaufgegenstand, dem Kaufpreis, dem Übergabezeitpunkt und der Finanzierung. Der Vertrag wird in der Regel auf Basis von Mustervorlagen erstellt und an den jeweiligen Immobilienverkauf angepasst. Offene Punkte können im Rahmen der Beurkundung besprochen und geklärt werden.
Diese Informationen dienen als Leitfaden für einen reibungslosen Ablauf des Immobilienverkaufs und geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die einzelnen Schritte des Verkaufsprozesses bis hin zur Eigentumsumschreibung.


